Verdeckte Gewinnausschüttung
Wird einem beherrschenden GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer das vereinbarte Gehalt nicht bei Fälligkeit ausgezahlt, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor. Dies jedenfalls dann, wenn auch keine zeitnahe Buchung auf einem Verrechnungskonto erfolgt. Hintergrund: Eine GmbH hatte ihrer beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführerin A monatlich die vereinbarte Vergütung auszuzahlen. Eine Betriebsprüfung bei der GmbH stellte fest, dass das Geschäftsführergehalt weder laufend [...]
Weiter LesenTweet - Folgen Sie mir auf Twitter !












