Der Finanzausschuss hat am 29.06.2011 dem von der Koalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zugestimmt.
Mit dem Gesetz sollen energetische Maßnahmen an Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, gefördert werden.
Vermietete Gebäude:
Bei vermieteten Gebäuden sollen Abschreibungen möglich werden. Bei vermieteten Wohngebäuden sollen Maßnahmen gefördert werden, ”mit denen insbesondere erreicht wird, dass das Gebäude einen Primärenergiebedarf von 85 Prozent eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Steuerpflichtige können über einen Zeitraum von 10 Jahren diese nachträglichen Herstellungskosten in Höhe von jeweils 10 Prozent steuermindernd geltend machen.
Selbstgenutzte Wohngebäude:
Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden können die entsprechenden Aufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren gleichmäßig verteilt wie Sonderausgaben abgezogen werden.
Inkrafttreten:
Die Änderungen sollen bereits im Jahr 2011 am Tag nach der Verkündung des Gesetzes eingeführt werden. Die erhöhten Absetzungen bei vermieteten Gebäuden oder der Abzug wie Sonderausgaben bei selbstgenutztem Wohneigentum werden nach dem Änderungsbeschluss für Maßnahmen gewährt, die ab dem 6. Juni (Tag des Kabinettsbeschlusses) begonnen und vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden.
Quelle: hib












