Im Steuervereinfachungsgesetz 2011 war eine Vereinfachung der gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Rechnungslegung – wenn aus diesen ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden soll – geplant. Besonders für Unternehmer und Freiberufler in der IT- und Medienbranche, die erfahrungsgemäß besonders häufig mit elektronischen Rechnungen arbeiten hätte dies zu Vereinfachungen geführt.
Für Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns bitte an.












